Angela
Kambach:
Microchip
wird Pflicht
Freitag, 13. Februar 2009
Neuerungen ab Fohlenjahrgang 2009
Laut EU-Verordnung Nr., 504/2008 müssen alle Equiden mittels eines elektronischen Transponders (Mikrochip) gekennzeichnet werden. Der VZAP setzt diese Verordnung ab dem Fohlenjahrgang 2009 um.
Alle ab dem 01.11.2008 geborenen Fohlen müssen vor der Musterung mit einem Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet werden. Dieser Transponder muss dem ISO-Standard (FDX-B) entsprechen und muss von Ihrem Tierarzt vor der Musterung gesetzt werden.
Bei jedem Transponder liegen Aufkleber mit dem entsprechenden Nummerncode bei.
Ein Aufkleber muss auf dem Musterungsprotokoll des Fohlens angebracht werden und vom Tierarzt abgezeichnet werden. Mindestens zwei weitere Aufkleber packen Sie bitte in die Klebetasche am Musterungsprotokoll. Diese werden später bei der Ausstellung der Papiere für den Equidenpaß und die Eigentumsurkunde des Fohlens benötigt.
Bei der Musterung der Fohlen prüft der Musterungsbeauftragte mit einem Lesegerät die Nummer, bevor die Farbe und Abzeichen des Fohlens aufgenommen werden.
Angela Kambach